ERT Flachdachtechnik GmbH
Wir steigen ihnen aufs Dach

  

Bei der  Energieeinsparverordnung EnEV handelt es sich um gesetzliche Vorgaben, die sowohl im Neubau, als auch bei der Sanierung von jedem Dachdecker-Fachbetrieb einzuhalten sind. Dies dient zur Reduzierung Ihrer Heizkosten und verringert den Ausstoß der Treibhausgase. Somit schützen Sie aktiv Ihre Umwelt.

  

Der Gesetzgeber verlangt vom Fachbetrieb die Einhaltung der EnEV. Auch der Bauherr darf ihn davon nicht freistellen.

Folgende Vorgaben bei der Wärmedämmung sind einzuhalten:

•   Lambda 040 / Dicke 200 mm

•   Lambda 035 / Dicke 180 mm

•   Lambda 031 / Dicke 160 mm

•   Lambda 028 / Dicke 140 mm

•   Lambda 024 / Dicke 120 mm

Diese Vorgaben gelten für beheizte Betriebsräume, Büros etc. mit einer Temperatur von 19° C. Entsprechend den örtlichen Gegebenheiten, z. B. Anschlusshöhen, kann dann das geeignete Dämmmaterial ausgewählt werden. Bei Einsatz einer Gefälledämmung gilt die oben genannte Dicke als Mindesdicke, die nicht unterschritten werden darf.

Beantragt der Bauherr ein Darlehen über die KfW, verlangt diese eine Erhöhung der Dämmstärke um ca. 20 %.

r

E-Mail
Anruf