Bei der Energieeinsparverordnung EnEV handelt es sich um gesetzliche Vorgaben, die sowohl im Neubau, als auch bei der Sanierung von jedem Dachdecker-Fachbetrieb einzuhalten sind. Dies dient zur Reduzierung Ihrer Heizkosten und verringert den Ausstoß der Treibhausgase. Somit schützen Sie aktiv Ihre Umwelt.
Der Gesetzgeber verlangt vom Fachbetrieb die Einhaltung der EnEV. Auch der Bauherr darf ihn davon nicht freistellen.
Folgende Vorgaben bei der Wärmedämmung sind einzuhalten:
Diese Vorgaben gelten für beheizte Betriebsräume, Büros etc. mit einer Temperatur von 19° C. Entsprechend den örtlichen Gegebenheiten, z. B. Anschlusshöhen, kann dann das geeignete Dämmmaterial ausgewählt werden. Bei Einsatz einer Gefälledämmung gilt die oben genannte Dicke als Mindesdicke, die nicht unterschritten werden darf.
Beantragt der Bauherr ein Darlehen über die KfW, verlangt diese eine Erhöhung der Dämmstärke um ca. 20 %.